A. Sachgebiete, deren Kenntnis für innerstaatliche Beförderungen notwendig ist

1. Recht

Berufsbezogenes Recht auf folgenden Gebieten:

1.1 Personenbeförderungsrecht einschließlich der Tarifbildung im Taxen- und Mietwagenverkehr

1.2 Straßenverkehrsrecht

Der Bewerber muss insbesondere

a) die erforderlichen Qualifikationen des Fahrpersonals (Fahrerlaubnis, ärztliche

Bescheinigungen, Befähigungszeugnisse);

b) die Vorschriften über die Kindersicherungspflicht kennen.

1.3 Arbeitsrecht

Der Bewerber muss insbesondere das Arbeitsgesetz und die Lenk- und Ruhezeiten des

Fahrpersonals im Straßenverkehr kennen.

1.4 Sozialversicherungsrecht

1.5 Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts

1.6 Grundzüge des Steuerrechts

Der Bewerber muss insbesondere die Vorschriften für folgende Steuern kennen:

a) die Umsatzsteuer auf Verkehrsleistungen, insbesondere die Ausstellung von

Rechnungen und Quittungen;

b) die Kraftfahrzeugsteuern;

c) die Einkommenssteuer und die Gewerbesteuer.

2. Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebs

2.1 Zahlungsverkehr

2.2 Beförderungsentgelte und -bedingungen (Tarife)

2.3 Ermittlung der Finanz- und Rentabilitätslage eines Taxen- und Mietwagenunternehmens

2.4 Buchführung

Der Bewerber muss insbesondere

- ein Kassenbuch führen können;

- Kenntnisse über die Ermittlung des Gewinns durch eine Betriebseinnahmen-/-ausgaben

Überschussrechnung im Sinne des § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz haben.

2.5 Versicherungswesen

3. Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung, insbesondere

- Zulassung und Betrieb von Fahrzeugen

- Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge

- Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge

- Bereitstellung der Fahrzeuge

- Fernsprech- und Funkverkehr.

4. Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung sowie Grundregeln des Umweltschutzes

bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge

B. Sachgebiete, deren zusätzliche Kenntnis für grenzüberschreitende Beförderungen

erforderlich ist, soweit solche Beförderungen im Bezirk des Prüfungsausschusses

bedeutsam sind

5.1 Berufsbezogenes Personenbeförderungsrecht, das im Verkehr mit benachbarten Staaten

gilt

5.2 Pass- und zollrechtliche Vorschriften, die für den internationalen Taxen- und

Mietwagenverkehr wichtig sind

5.3 Beförderungsdokumente.

 

Sie sehen, das ist eine ganze Menge Stoff und allein schon deshalb empfiehlt sich eine