A. Sachgebiete, deren Kenntnis für innerstaatliche Beförderungen notwendig ist
1. Recht
Berufsbezogenes Recht auf folgenden Gebieten:
1.1 Personenbeförderungsrecht einschließlich der Tarifbildung im Taxen- und Mietwagenverkehr
1.2 Straßenverkehrsrecht
Der Bewerber muss insbesondere
a) die erforderlichen Qualifikationen des Fahrpersonals (Fahrerlaubnis, ärztliche
Bescheinigungen, Befähigungszeugnisse);
b) die Vorschriften über die Kindersicherungspflicht kennen.
1.3 Arbeitsrecht
Der Bewerber muss insbesondere das Arbeitsgesetz und die Lenk- und Ruhezeiten des
Fahrpersonals im Straßenverkehr kennen.
1.4 Sozialversicherungsrecht
1.5 Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts
1.6 Grundzüge des Steuerrechts
Der Bewerber muss insbesondere die Vorschriften für folgende Steuern kennen:
a) die Umsatzsteuer auf Verkehrsleistungen, insbesondere die Ausstellung von
Rechnungen und Quittungen;
b) die Kraftfahrzeugsteuern;
c) die Einkommenssteuer und die Gewerbesteuer.
2. Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebs
2.1 Zahlungsverkehr
2.2 Beförderungsentgelte und -bedingungen (Tarife)
2.3 Ermittlung der Finanz- und Rentabilitätslage eines Taxen- und Mietwagenunternehmens
2.4 Buchführung
Der Bewerber muss insbesondere
- ein Kassenbuch führen können;
- Kenntnisse über die Ermittlung des Gewinns durch eine Betriebseinnahmen-/-ausgaben
Überschussrechnung im Sinne des § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz haben.
2.5 Versicherungswesen
3. Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung, insbesondere
- Zulassung und Betrieb von Fahrzeugen
- Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
- Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
- Bereitstellung der Fahrzeuge
- Fernsprech- und Funkverkehr.
4. Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung sowie Grundregeln des Umweltschutzes
bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
B. Sachgebiete, deren zusätzliche Kenntnis für grenzüberschreitende Beförderungen
erforderlich ist, soweit solche Beförderungen im Bezirk des Prüfungsausschusses
bedeutsam sind
5.1 Berufsbezogenes Personenbeförderungsrecht, das im Verkehr mit benachbarten Staaten
gilt
5.2 Pass- und zollrechtliche Vorschriften, die für den internationalen Taxen- und
Mietwagenverkehr wichtig sind
5.3 Beförderungsdokumente.
Sie sehen, das ist eine ganze Menge Stoff und allein schon deshalb empfiehlt sich eine