Hier sind die Prüfungsgegenstände im Einzelnen:
Inhalte der Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr
Die Prüfung umfasst folgende Sachgebiete
A. Bürgerliches Recht
Der Bewerber muss insbesondere
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die wichtigsten Verträge, die im Kraftverkehrsgewerbe üblich sind, sowie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten kennen;
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in der Lage sein, einen rechtsgültigen Beförderungsvertrag, insbesondere betreffend die Beförderungsbedingungen, auszuhandeln;
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eine Reklamation seines Auftraggebers über Schäden, die aus Verlusten oder Beschädigungen der Güter während der Beförderung oder durch die verspätete
Ablieferung entstehen, sowie die Auswirkungen dieser Reklamation auf seine vertragliche Haftung analysieren können;
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die Regeln des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) und die sich daraus ergebenen Verpflichtungen
kennen.
B. Handelsrecht
Der Bewerber muss insbesondere
C. Sozialrecht
Der Bewerber muss insbesondere
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die Aufgabe und die Arbeitsweise der verschiedenen Stellen kennen, die im Kraftverkehrsgewerbe zur Wahrung der Arbeitnehmerinteressen tätig sind
(Gewerkschaften, Betriebsräte, Personalvertreter, Arbeitsinspektoren usw.);
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die Verpflichtungen der Arbeitgeber im Bereich der sozialen Sicherheit kennen;
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die Regeln für Arbeitsverträge der einzelnen Arbeitnehmergruppen von Kraftverkehrsunternehmen kennen (Form der Verträge, Verpflichtungen der
Vertragsparteien, Arbeitsbedingungen und -zeiten, bezahlter Jahresurlaub, Arbeitsentgelt, Auflösung des Arbeitsverhältnisses usw.);
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die Regeln für die Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten, insbesondere die Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85, der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, der Richtlinie 2002/15/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/22/EG sowie die Maßnahmen zur praktischen Durchführung
dieser Verordnungen und Richtlinien kennen und
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die Regeln für die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer kennen, insbesondere jene, die sich aus der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates ergeben.
D. Steuerrecht
Der Bewerber muss insbesondere die Vorschriften kennen für
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die Mehrwertsteuer auf Verkehrsleistungen;
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die Kraftfahrzeugsteuern;
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die Steuern auf bestimmte Fahrzeuge, die im Güterkraftverkehr verwendet werden, sowie die Maut und Benutzungsgebühren für bestimmte Verkehrswege;
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die Einkommensteuern.
E. Kaufmännische und finanzielle Leitung des Unternehmenes
Der Bewerber muss insbesondere
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die rechtlichen und praktischen Bestimmungen für die Verwendung von Schecks, Wechseln, Eigenwechseln, Kreditkarten und anderen Zahlungsmitteln und
-verfahren kennen;
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die verschiedenen Kreditformen (Bankkredite, Dokumentenkredite, Kautionen, Hypotheken, Leasing, Miete, Factoring usw.) sowie die damit verbundenen Kosten und Verpflichtungen kennen;
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wissen, was eine Bilanz ist und wie sie aufgebaut ist, und sie verstehen können;
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eine Gewinn- und Verlustrechnung lesen und verstehen können;
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die Finanz- und Rentabilitätslage des Unternehmens, insbesondere aufgrund von Finanzkennziffern, analysieren können;
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ein Budget ausarbeiten können;
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die Kostenbestandteile (fixe Kosten, variable Kosten, Betriebskosten, Abschreibung usw.) kennen und je Fahrzeug,
Kilometer, Fahrt oder Tonne berechnen können;
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einen Stellenplan für das gesamte Personal des Unternehmens und Arbeitspläne usw. aufstellen können;
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die Grundlagen des Marketings, der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich Verkaufsförderung für Verkehrsleistungen, der Zusammenstellung von
Kundenkarteien usw. kennen;
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die im Kraftverkehr üblichen Versicherungen (Haftpflichtversicherung für Personen, Sachen) mit ihrem Versicherungsschutz und ihren Verpflichtungen
kennen;
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die Telematikanwendungen im Straßenverkehr kennen;
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die Regeln für die Ausstellung von Frachtrechnungen für Güterkraftverkehrsleistungen anwenden können sowie die Bedeutung und die Wirkungen der Incoterms
kennen;
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die Rolle, die Aufgaben und gegebenenfalls die rechtliche Stellung der Hilfsgewerbetreibenden des Verkehrs kennen.
F. Zugang zum Markt
Der Bewerber muss insbesondere
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die Regelungen für den gewerblichen Straßenverkehr, den Einsatz von Mietfahrzeugen, die Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer, insbesondere die
Vorschriften für die Ordnung des Gewerbes, den Zugang zum Beruf, die Genehmigungen zum inner- und außergemeinschaftlichen Straßenverkehr sowie über Kontrollen und die Ahndung von
Zuwiderhandlungen kennen;
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die Regelungen für die Gründung eines Straßenverkehrsunternehmens kennen;
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die erforderlichen Schriftstücke für die Erbringung von Straßenverkehrsleistungen kennen und Kontrollverfahren schaffen können, um sicherzustellen, dass zu
jeder Beförderung ordnungsmäßige Schriftstücke insbesondere über das Fahrzeug, den Fahrer, das Beförderungsgut sowohl im Fahrzeug mitgeführt als auch im Unternehmen aufbewahrt
werden;
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die Regeln für die Ordnung der Güterkraftverkehrsmärkte, die Regeln für die Frachtabfertigung und die Logistik kennen;
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die Formalitäten beim Grenzübergang, die Rolle und die Bedeutung der T-Papiere und der Carnets TIR sowie die sich aus ihrer Benutzung ergebenden Pflichten
und Verantwortlichkeiten kennen.
G. Technische Normen und technischer Betrieb
Der Bewerber muss insbesondere
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die Regeln für die Gewichte und Abmessungen der Fahrzeuge in den Mitgliedstaaten sowie die Verfahren für die davon abweichenden Beförderungen im Schwer- und
Großraumverkehr kennen;
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je nach dem Bedarf des Unternehmens die Fahrzeuge und ihre Bauteile (Fahrgestell, Motor, Getriebe, Bremsanlagen usw.) auswählen können;
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die Formalitäten für die Einteilung der Typgenehmigung, die Zulassung und die technische Überwachung dieser Fahrzeuge kennen;
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wissen, welche Maßnahmen gegen Lärmbelastung und gegen Luftverschmutzung durch Kraftfahrzeugabgase getroffen werden müssen;
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Pläne für die regelmäßige Wartung der Fahrzeuge und ihrer Ausrüstung aufstellen können;
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die einzelnen Lademittel und -geräte (Ladebordwand, Container, Paletten usw.) kennen und Verfahren und Anweisungen
für das Be- und Entladen (Lastverteilung, Stapelung, Verstauen, Ladungssicherung usw.) geben und entsprechende Verfahren einführen können;,
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die Verfahren des kombinierten Verkehrs Schiene/Straße und des „Ro.Ro“-Verkehrs kennen;
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Verfahren zur Einhaltung der Regeln für Gefahrgut- und Abfalltransporte durchführen können, die sich insbesondere aus der Richtlinie 2008/67/EG und der
Verordnung (EG Nr. 1013/2006 ergeben;
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Verfahren zur Einhaltung der Regeln für die Beförderung leichtverderblicher Lebensmittel durchführen können, die sich insbesondere aufgrund des
Übereinkommens über internationale Beförderungen leichtverderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP);
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Verfahren zur Einhaltung der Regelungen für die Beförderung lebender Tiere durchführen können.
H. Straßenverkehrssicherheit
Der Bewerber muss insbesondere
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wissen, welche Qualifikationen für das Fahrpersonal erforderlich sind (Führerscheine/Fahrerlaubnisse/Lenkberechtigungen, ärztliche Bescheinigungen,
Befähigungszeugnisse usw.);
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durch Maßnahmen sicherstellen können, dass die Fahrer die Regeln, Verbote und Verkehrsbeschränkungen in den einzelnen Mitgliedstaaten
(Geschwindigkeitsbegrenzungen, Vorfahrtsrechte, Halten und Parken, Scheinwerfer und Leuchten, Straßenverkehrszeichen usw.) einhalten;
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Anweisungen an die Fahrer zur Überprüfung der Sicherheitsvorschriften für den Zustand der Fahrzeuge, der Ausrüstung und der Ladung sowie für
sicherheitsbewusstes Fahren ausarbeiten können;
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in der Lage sein, Maßnahmen für das Verhalten bei Unfällen auszuarbeiten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Wiederholung von Unfällen oder
schweren Verstößen zu vermeiden;
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Verfahren für ordnungsgemäße Ladungssicherung durchführen können und die entsprechenden Techniken kennen.
Sie sehen, das ist eine ganze Menge Stoff und allein schon deshalb empfiehlt sich eine