Genehmigung für den gewerblichen Güterkraftverkehr

 

Güterkraftverkehrsunternehmen, die Transporte nach §1 (1) GüKG, durchführen wollen, unterliegen der Erlaubnispflicht:

  • Transporte mit Fahrzeugen ab 3,5 t. Zgm, die
  • geschäftsmäßig, also regelmäßig und
  • entgeltlich sind

 

Genehmigungsarten

 Wer Transporte ausschließlich in Deutschland durchführen möchte, benötigt dafür eine nationale Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr.

 

Wer Transporte innerhalb Europas durchführen möchte, benötigt hierfür eine EU-Gemeinschaftslizenz.

 

Achtung: hier gilt bereits ab dem 21.5.2022 eine Genehmigungspflicht für grenzüberschreitende Transporte von

2,5 t. ZgM!!

 

 

 

Genehmigungsbehörde

 Sowohl die Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr als auch die EU-Gemeinschaftslizenz werden von den zuständigen Verkehrsbehörden der örtlichen Gebietskörperschaften (Städte, Landkreise etc.) erteilt.