Genehmigung für den gewerblichen Güterkraftverkehr
Güterkraftverkehrsunternehmen, die Transporte nach §1 (1) GüKG, durchführen wollen, unterliegen der Erlaubnispflicht:
Genehmigungsarten
Wer Transporte ausschließlich in Deutschland durchführen möchte, benötigt dafür eine nationale Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr.
Wer Transporte innerhalb Europas durchführen möchte, benötigt hierfür eine EU-Gemeinschaftslizenz.
Achtung: hier gilt bereits ab dem 21.5.2022 eine Genehmigungspflicht für grenzüberschreitende Transporte von
2,5 t. ZgM!!
Genehmigungsbehörde
Sowohl die Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr als auch die EU-Gemeinschaftslizenz werden von den zuständigen Verkehrsbehörden der örtlichen Gebietskörperschaften (Städte, Landkreise etc.) erteilt.