Die finanzielle Leistungsfähigkeit liegt vor, wenn das Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens
Der entsprechende Nachweis ist u.a. durch Vorlage einer Eigenkapitalbescheinigung zu erbringen, die von einem sachkundigen Dritten (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater etc.) gegengezeichnet bzw. von ihm erstellt wurde.