Die finanzielle Leistungsfähigkeit liegt vor, wenn das Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens

 

  • nicht weniger als 9.000 Euro für das erste Fahrzeug und
  • nicht weniger als 5.000 Euro für jedes weitere Fahrzeug beträgt
  • (Anm.: Es fallen nur Kraftfahrzeuge, also nur Fahrzeuge mit eigenem Antrieb, unter die Nachweispflicht der finanziellen Leistungsfähigkeit).

 

Der entsprechende Nachweis ist u.a. durch Vorlage einer Eigenkapitalbescheinigung zu erbringen, die von einem sachkundigen Dritten (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater etc.) gegengezeichnet bzw. von ihm erstellt wurde.