Der Nachweis der fachlichen Eignung kann erbracht werden durch
der Vorlage einer gleichwertigen Abschlussprüfung/Ausbildung oder
der Anerkennung einer vorangegangen leitenden Tätigkeit in einem Unternehmen des Güterkraftverkehrs
Fachkundeprüfung
Die Fachkundeprüfung nimmt die örtlich zuständige IHK nach Anmeldung ab. Die Ablegung vor einer anderen IHK ist aber auch im Rahmen einer formalen Überweisung möglich. Der Ablauf der Prüfung ist in Deutschland einheitlich geregelt und sieht wie folgt aus:
Die Prüfung besteht aus zwei jeweils zweistündigen schriftlichen Teilen und gegebenenfalls aus einem bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Teil.
Die schriftlichen Teilprüfungen bestehen aus:
schriftlichen Fragen als Kombination aus Multiple-Choice-Fragen mit vier Antworten zur Auswahl und
schriftlichen Übungen/Fallstudien.
Die Bewertung der Prüfungsleistung ist ebenfalls einheitlich geregelt und sieht bei jeder IHK so aus:
Die Prüfungsleistungen werden in den einzelnen Prüfungsteilen mit Punkten bewertet. Die Gesamtpunktezahl teilt sich wie folgt auf die Prüfungsteile auf:
schriftliche Fragen (40 Prozent)
schriftliche Übungen/Fallstudien (35 Prozent)
mündliche Prüfung (25 Prozent)
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktezahl erreicht sind, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 Prozent der jeweils möglichen Punktezahl liegen darf.
Wird in einem Prüfungsteil die Mindestpunktezahl nicht erreicht, ist die Prüfung nicht bestanden. Ist dies in einem der beiden schriftlichen Prüfungsteilen der Fall, wird die mündliche Prüfung nicht mehr durchgeführt.
Werden in den beiden schriftlichen Prüfungsteilen bereits 180 Punkte oder mehr erreicht, ist die Prüfung bestanden. In diesem Fall entfällt die mündliche Prüfung.
Gleichwertige Abschlussprüfung/Ausbildung
Die Fachkunde kann auch nachgewiesen werden durch eine bestandene Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einer beruflichen IHK-Weiterbildung bzw. durch bestimmte Studienabschlüsse. Anerkannt werden aber derzeit ausschließlich nur folgende Abschlüsse:
Kaufleute im Eisenbahn- und Straßenverkehr (Fachrichtung Güterverkehr),
Verkehrsfachwirt,
Diplom-Betriebswirte im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim oder im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn sowie
Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim oder im Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn
Ganz wichtig:
auch diese Abschlüsse werden nur anerkannt, wenn die Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen wurde. Danach angefangene Ausbildungen werden nicht als Fachkundenachweis anerkannt. Natürlich werden auch alte Abschlussprüfungen, die vor diesem Datum liegen, ebenfalls anerkannt.
Anerkennung leitender Tätigkeit
Die fachliche Eignung für den Güterkraftverkehr kann auch durch eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Güterkraftverkehr betreibt, nachgewiesen werden. Diese Tätigkeit muss in dem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 4. Dezember 2009 ohne Unterbrechung in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgeübt worden sein. Die Prüfung bzw. Anerkennung der leitenden Tätigkeit nimmt die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer vor. Dazu sind ihr entsprechende Nachweise, Zeugnisse, Arbeitsverträge etc. vorzulegen. Reichen die Unterlagen zum Nachweis der fachlichen Eignung nicht aus, so kann die IHK mit dem Bewerber ein ergänzendes Beurteilungsgespräch durchführen.