Die Verantwortlichkeiten des Verkehrsleiters sind in der EU-VO 1071/2009 nicht direkt geregelt. Artikel 6, und hier insbesondere Absatz 1 nennen aber Verantwortungsbereiche, deren Nichtbeachtung in letzter Konsequenz zur Aberkennung der Zuverlässigkeit führen können:

  •  Lenk- und Ruhezeiten, Arbeitszeit, Kontrollgeräte
  • Verkehrstüchtigkeit, Gewichte und Abmessungen, Geschwindigkeitsbegrenzer

  • Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer, Führerscheine

  • Markt- und Berufszugang

  • Gefahrgutbeförderung

  • Tiertransporte

 

Im Übrigen schreibt die Verordnung vor, dass „die tatsächlich und dauerhaft durchzuführenden Aufgaben sowie …Verantwortlichkeiten genau zu regeln“.